Der Regionalrat hat in seiner Sitzung am 31. Januar 2024 den Regionalplan mit einer Mehrheit von CDU, FDP und AfD verabschiedet. Er stellt voraussichtlich für die nächsten 40 Jahre den verbindliche Rahmen für die Bauleitplanungen der Kommunen in OWL dar. Kommunen, Naturschutzverbände und Bürger haben in dem dreijährigen Verfahren der Offenlegung ca. 5000 Einwendungen gemacht, denen von der Behörde nur zu einem sehr geringen Teil stattgegeben wurde. Entgegen zahlreichen rhetorischen Bekenntnissen im allgemeinen Vortext des verabschiedeten Regionalplans sind die Belange des Natur- und Klimaschutzes in der konkreten Ausführung eben weitgehend nicht berücksichtigt worden. Die Planer haben in ihren Begründungen keine Zweifel darüber aufkommen lassen, wo für sie die Prioritäten liegen: im Wohnungsbau, der Gewerbeansiedlung und der wirtschaftlichen Infrastruktur. In kritischen Fällen haben sie die Entscheidungen auf die Kommunen verlagert: sie sollen selbst dafür sorgen, dass im Rahmen der Bauleitplanung die im Raumordnungsgesetz verankerten Ziele: Flächensparen, Natur- und Klimaschutz eingehalten werden.
Damit hat man bequem die Konfliktebene weg vom Regionalrat auf die Kommunen abgewälzt, wohl wissend, dass in der Regel beides nicht gleichzeitig zu haben ist: Naturschutz und wirtschaftliche Nutzung. Die Kommunen sind jedoch aus finanziellen Gründen abhängig von Gewerbeansiedlungen, Wohnungsbau und Ausbau der Infrastruktur, weil diese die Grundlage für ihre Steuereinnahmen sind. Sie sind deshalb per se eher schlechte Sachwalter des Natur- und Klimaschutzes, denn der verursacht nur Kosten und generiert höchstens längerfristig Einnahmen für das Stadtsäckel, z.B. als positiver Standortfaktor. Besonders schlimm wirkt sich hierbei der im Regionalplantext formulierte Grundsatz der Entkoppelung von Flächenbedarf und Flächenangebot aus: Den Kommunen werden zwei- bis dreimal mehr Flächen für Wohnungsbau und Gewerbeansiedlung zur Verfügung gestellt als sie selbst als Bedarfe angemeldet haben. Die Formulierung dieses Prinzips kann man nur als grob fahrlässig bezeichnen, denn es kommt einer Aufforderung zum hemmungslosen Flächenverbrauch gleich. Damit konterkariert es in krasser Weise die Zielvorgaben des Raumordnungsgesetzes (Land NRW), in dem das Ziel „Flächensparen“ klar formuliert ist. Es wäre die Aufgabe des Regionalrats als ein den Kommunen übergeordnetes Organ, die Natur- und Klimaschutzziele mit Nachdruck zu verfolgen und ggf. auch gegen die Interessen der Kommunen durchzusetzen. Betrachtet man jedoch die Eingaben der Stadt Bielefeld während der Offenlegung des Regionalplans, so hat man eher den gegenteiligen Eindruck.
Die Stadt hat die Belange des Klima-und Naturschutzes viel besser vertreten und sich in vielen Fällen gegen eine problematische Nutzung von wertvollen Freiflächen ausgesprochen. (z.B. Untersee, Grünzüge, Poggenpohl, u.v.a.). Ein Gremium, das seine Aufgaben so unzureichend wahrnimmt, sollte dringend reformiert werden, sonst stellt es nicht mehr als einen verwaltungstechnischen Hemmschuh für eine zukunftsfähige Entwicklung der Kommunen dar.
In der von uns erstellten interaktiven Karte werden die beanspruchten Flächen in Bielefeld dargestellt.
Hoch wertvolle Fläche, starke Umweltauswirkungen. Unbedingt aus dem Regionalplan zu streichen!
Erhebliche Auswirkungen
Bereits im Bau
(Grauer Rand) Industriegebiete
Quellen: Die Grundkarte ist erstellt worden mithilfe https://stadtplan.bielefeld.de dort bereitgestelt unter der Lizenz Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0).
Weitere Daten stammen von © OpenStreetMap (ODbL).
Die Flächen wurden manuell von Mitgliedern der Bürgerinitiative Bielefeld natürlich erfasst, die Texte stammen von Umweltverbänden. Urheberrechte vorbehalten.